Zwangsumzüge
Hartz IV: 680 Arbeitslosengeld II Empfänger mussten in Berlin umziehenAus einer kleinen parlamentarischen Anfrage im Berliner Senat durch die Abgeordnete Ramona Pop (Grüne) geht hervor, dass 680 ALG II Empfänger im vergangenen Jahr nicht in ihrer ursprünglichen Wohnung verbleiben dürften. Der überwiegende Teil der Betroffenen mussten umziehen, da sie in einer "zu teueren Wohnung" lebten. Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a570762e01.php Insgesamt wurden jedoch bei 11400 Berliner Bedarfsgemeinschaften zu hohe Mietkosten festgestellt. In einigen Fällen wurde die sog. Härtefallregelung angewandt. 8700 Betroffene wurde im letzten Jahr dazu aufgefordert, die Mietkosten zu senken. 6000 Menschen konnten daraufhin tatsächlich erreichen, dass die Mietkosten beispielsweise durch den Vermieter gesenkt werden. Berlin gehört mit seinen Mietkosten im bundesweiten Maßstab auf Rang vier. Die höhsten Mietenkosten sind bislang in München zu verzeichnen. Im Jahr zuvor mussten 410 Bedarfsgemeinschaften in Berlin Zwangs-umziehen. Insgesamt wurden im Jahre 2006 17.400 ALG II Empfänger angeschrieben, da die Kosten der Wohnungen über dem örtlichen Mietspiegel lag oder die Nebenkosten zu hoch waren. Ein Grund für die relativ wenigen Zwangsumzüge dürfte die entsprechende Gegenwehr sein, die Berliner Erwerbslosen Initiativen sowie soziale Einrichtungen leisten. Dadurch konnte erreicht werden, dass viele Erwerbslose einen Zwangsumzug nicht einfach hinnehmen und sich zur Wehr setzen. Die „Stiftung Warentest“ hat herausgefunden, daß die JobCenter in Berlin oft Fehler machen: Vor allem die Berechnungen zu den „angemessenen Wohnkosten“ sind häufig falsch. Daraus ergeben sich häufig begründete Widersprüche. In Berlin existiert eine Initiative, die sich verstärkt gegen Hartz IV Zwangsumzüge engagiert. Eigens dafür wurde auch ein Notruftelefon eingerichtet, bei dem Erwerbslose anrufen können, falls sie von einem Zwangsumzug betroffen sind. Die kostenlose Telefon Nummer für Berlin lautet: 0800/2727278. (04.02.2008) |
| Schikane Umzugszwang von Frank Jäger — Zuletzt verändert: 11.04.2006 14:45
Viele Kommunen setzen nicht wirklich darauf, ihre finanziellen Lasten in Folge Massenerwerbslosigkeit durch Arbeitsvermittlung senken zu können. Viel lukrativer scheint es, die Unterkunftskosten direkt zu mindern, die für jeden der zahlreichen Erwerbslosen angesichts der fatalen Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter aufgebracht werden muß. Senkung der Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß ist die Zauberformel dieser Politik. Sie läuft darauf hinaus, Erwerbslose aufzufordern, sich am besten gleich selbst einzusparen. (Artikel von Erna von Sack inklusive Musterfragebogen an das Amt aus der quer Heft 1-2006)Im Zuge des sozialen Kahlschlags, der von den Verantwortlichen Reform genannt wird und u.a. die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zur Folge hatte, werden immer mehr von Hartz IV oder von Sozialhilfe Betroffene zum Umzug aufgefordert. Schätzungen gehen davon aus, dass mehrere 100.000 Haushalte solche Umzugsaufforderungen erhalten haben oder in nächster Zeit bekommen werden. Steigende Mieten und in vielen Fällen sinkende Unterkunftskosten, die noch als „angemessen“ anerkannt werden, tragen ihren Teil zu Mietschulden und daraus resultierender Obdachlosigkeit bei. Viele Betroffene erhalten vom Amt eine schriftliche Aufforderung, ihre Miete zu senken bzw. umzuziehen mit der Drohung, die tatsächliche Miete würde nur noch für sechs Monate übernommen. Mit diesem Bescheid - ohne weitere Informationen - werden sie im Regen stehen gelassen. Beratungspflicht des Amtes? Fällt mal eben unter den Tisch! Es ist für das Amt völlig ausreichend, wenn sich die Betroffenen an die Gesetze halten müssen. Für sich selbst nehmen die Ämter diese Pflicht nicht in Anspruch. Viele der zum Umzug Aufgeforderten stürzen sich kopflos in die Wohnungssuche mit dem Resultat, dass sie nachher entweder ohne neue Wohnung aber mit steigenden Mietschulden oder mit neuer Wohnung und einem Berg Umzugsschulden dasitzen. Der größte Teil der Betroffenen hat kein Geld übrig, welches er für die Wohnungssuche vorschießen kann. Aber auch die, die noch ein bisschen Vermögen haben, sollten es für die Wohnungssuche nicht blindlings verschleudern, ohne zu wissen, ob sie das Verauslagte je vom Amt wiederbekommen. Wer eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten erhält, was in den meisten Fällen einer Umzugsaufforderung gleichkommt, sollte vom Sachbearbeiter erschöpfende Antworten zu den mit einem möglichen Umzug für ihn entstehenden existenziellen Fragen fordern. Denn erst wenn diese Fragen beantwortet sind, wird klar werden, ob die Folgen der Umzugsforderung für die/ den einzelnen überhaupt tragbar sind. Wird von Seiten des Amtes eine völlig unzureichende finanzielle Unterstützung des Umzuges zugesagt, sollte darauf mit einer realisitschen Kostenkalkulation geantwortet und die Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden. Für eine mögliche weitere Auseinandersetzung mit der Behörde über die Frage der Realisierbarkeit des Umzuges ist es sehr wichtig, sich die Abgabe der Fragen auf einer Kopie bestätigen zu lassen. Weigert sich der Sachbearbeiter, den Empfang zu bestätigen, sollte man auf der Annahme bestehen oder sich beim Vorgesetzten beschweren. Ämter sind verpflichtet, die Abgabe von Unterlagen zu bestätigen. Alternativ können die Fragen auch in zweifacher Ausfertigung bei der Poststelle des Amtes abgegeben werden. Eine Ausfertigung wird weitergeleitet, die andere erhält man mit Datumsstempel für die eigene Akte zurück. Hat das Amt selbst keine Poststelle, ist eine beim Bezirks- oder Landesamt oder im Rathaus. Es ist zwingend nötig, die Abgabe des Fragebogens nachweisen zu können. Auch kann ein Zeuge zur Abgabe der Fragebogens mitgenommen werden und sich Ort, Zeit und Person des Amtes notieren, die das Schreiben entgegengenommen hat. Aber Achtung: Dieser Fragebogen zwingt die Behörde nicht zur Beantwortung. Wenn man Glück hat und die Mietüberschreitung nicht sehr hoch ist, lässt der Sachbearbeiter KOMMENTARLOS seine Umzugsforderung fallen, weil ihm die Beantwortung der vielen Fragen zu aufwändig ist. Dann sollte man selbst das Thema nicht mehr ansprechen. Wirft das Amt den Betroffenen fehlende Mitwirkung vor, sollte man auf die Beantwortung des Fragebogens verweisen. Wird nach sechs Monaten einfach nur noch die angemessene Miete gezahlt, muss man dagegen, mit dem Verweis auf die mit dem Umzug zusammenhängenden und seitens des Amtes noch ungeklärten Fragen, Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist der nächste Schritt, Klage einzureichen. Niemand sollte sich vom Amt dazu zwingen lassen, einen Teil der Miete aus der Regelleistung zu bezahlen. Das führt in der Regel auf die Dauer zu Mietschulden und zum Schluss zum Verlust der Wohnung. Einige Ämter (z.B. Hamburg und Bielefeld) gehen gar davon aus, dass in den Fällen, in denen mehr als 20 Prozent der Regelleistung für die Kosten der Unterkunft eingesetzt wird, nicht angegebenes Einkommen vorliegt. Und merke: Die Kraft, die man aufwenden muss, um sich zu wehren, ist bedeutend geringer als die, die man benötigt, wenn man die Wohnung verloren hat, wieder auf die Füße zu kommen. Erna von Sack Quelle: http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/umzugszwang/ Hier noch 2 Links, die man zum suchen von Rechtslagen benutzen sollte. http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/kdu-entscheidungen/ / http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&sort=-Datum\%20des\%20Eintrags |
© by Heidrun Wegfraß | geändert am: | HP online seit 2005
Hartz IV: 680 Arbeitslosengeld II Empfänger mussten in Berlin umziehen
Viele Kommunen setzen nicht wirklich darauf, ihre finanziellen Lasten in Folge Massenerwerbslosigkeit durch Arbeitsvermittlung senken zu können. Viel lukrativer scheint es, die Unterkunftskosten direkt zu mindern, die für jeden der zahlreichen Erwerbslosen angesichts der fatalen Situation auf dem Arbeitsmarkt weiter aufgebracht werden muß. Senkung der Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß ist die Zauberformel dieser Politik. Sie läuft darauf hinaus, Erwerbslose aufzufordern, sich am besten gleich selbst einzusparen. (Artikel von Erna von Sack inklusive Musterfragebogen an das Amt aus der quer Heft 1-2006)