Strafe für ALG II?
Zuerst einmal werden alle Zahlungen für den Monat, in dem der Arbeitslose die Arbeit aufnehmen möchte, gesperrt. Weiterhin werden dann fiktive Zahlen genommen und so dann ein Mehreinkommen angerechnet, welches auf andere Familienmitglieder berechnet wird. Somit wird dem, der sich Arbeit gesucht hat, zugemutet, 30 Tage oder mehr ohne Geld und Lebensmittel zu überleben.
Den Angehörigen wird der vermutete Betrag abgezogen. So bleiben entweder laufende Zahlungsverpflichtungen und/oder Lebensmitteleinkäufe auf der Strecke.
Lebensmittel, die monatlichen Fixkosten und Fahrtkosten, die anfallen, um die Arbeit aufnehmen zu können, sollen aus einem angenommen fiktiven Ersparten bestritten werden. Jeder weiß ja, dass man von Hartz IV riesige Summen ansparen kann und trotzdem wie die Made im Speck leben kann. Wer kann mir verraten, was ich falsch mache? Ich habe immer noch keine goldenen Wasserhähne (guter Scherz und nur haarscharf an der Realität vorbei).
Ralf Herms (ein guter Freund von mir)
Ein Beispiel von uns:
Januar 2008, wir mussten einen Antrag auf ergänzendes ALG II stellen, da ja der Lohn meines Ehemannes bei weitem nicht für die anfallenden Kosten ausreichte. Zuvor im Dezember 2007 hatten wir geheiratet, da mein Ehemann bis zur Hochzeit noch eine Witwenrente bezog, hatten wir keinen Anspruch auf ALG II. Doch nach der Hochzeit wird keine Witwenrente mehr ausgezahlt, es besteht allerdings ein Anspruch auf 24 Monate Abfindung aus der Rentenkasse, die wir auch beantragt hatten. Das Geld kam im April 2008 und die Zahlung der monatliche Witwenrente wurde zum 1. Januar 2008 eingestellt. Ich selbst besass auf Grund der Kündigungsfrist (Frist endete 31.03.2008) noch eine eigene Wohnung, so dass sowohl mein Ehemann als auch ich jeweils für seine eigene Wohnung Miete und Nebenkosten zu zahlen hatten. Doch wie soll das gehen? wenn mein Ehemann nur 897,- Euro Monatslohn hatte (Januar 2008). Also beantragten wir die Übernahme der Wohnungskosten bei der ARGE, prombte Ablehnung folgte am 24.01.2008. Wir natürlich gleich in Widerspruch gegangen, jedoch kam die dann bewilligte Leistung in Höhe der Monatsmieten erst im August 2008. Die Mieten konnten für diese drei Monate nicht in voller Höhe gezahlt werden, zumindest nicht bis April 2008, von was denn auch? Es entstand ein Rückstand in Höhe von 3 Mal Monatsmiete für meine Wohnung und das gleiche für die Wohnung meines Mannes. Erst im April 2008 als die Abfindung aus der Rentenkasse bei meinem Ehemann einging, konnten die Rückstände beglichen werden. Die Vermieter kannten unser Problem und warteten daher geduldig, was für andere Vermieter sicher des öfteren nicht mit so einer Geduld getragen wird. Doch auch uns sollte es noch erwischen mit anderen Zahlungen, z. Bsp. die Kosten für Strom und GEZ Gebühren, die blieben wir ja auch schuldig. Der Stromanbieter kündigte schon Sperre an und erteilte einen Pfändungsbeschluss, den Beschluss mussten wir vom Amtsgericht wieder rückgängig machen lassen, denn wo und von was wollten die denn pfänden, es war doch nichts da. Die GEZ mahnte und mahnte, obwohl die um unser Problem wussten, denn wir hatten trotz Ablehnung durch die ARGE einen Befreiungsantrag gestellt und dem Wissen das wir in Widerspruch gegangen waren. Doch diese Instanz beharrt heute noch auf die Gebühren, obwohl wir im August 2008 den Bewilligungsbescheid durch die ARGE (der ja rückdatiert war auf den 01. Januar 2008), wir also im Monat August 2008 die Leistung für die Monate Januar bis März 2008 von der ARGE erhielten, dann an die GEZ sandten. Im Bewilligungsbescheid kann man deutlich erkennen das wir einen Anspruch auf ALG II für die Monate Januar bis März 2008 besassen und das Datum der Ausstellung des Bescheides mit dem 14.08.2008 datiert war. Doch die GEZ beharrt auf die Gebühren und erließ einen Zwangsvollstreckungsbescheid auf dem wir heute noch sitzen.
Die angekommene Rentenabfindung wurde fast Komplett auf unsere private Insolvenz angerechnet und ging somit gar nicht durch unsere Hand, sondern wurde an die Gläubiger ausbezahlt. Dafür hatten wir die Nachweise, diese haben wir auch der ARGE vorgelegt und so wurde ohne Murren das ergänzende ALG II ab dem Monat April 2008 gewährt, was wir heute immer noch beziehen.
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