Kontakt

  |  

Impressum

  |  

AGB

  |  

Widerrufsrecht

  |  

Datenschutz

  |  

Hilfe

  |  

Versand

  |  

Kommentiermöglichkeit

  |  

Sie sind hier:  >> Protest  >> Hartz IV 

 

 

 

 

 


Hartz IV



Die Hartz IV-Regelsätze für Familien sind nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts weder mit der Menschenwürde noch dem Grundgesetz vereinbar.
Sie decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen damit gegen das Grundgesetz.
Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt festgestellt (Az.: L 6 AS 336/07).
Ein entsprechendes Verfahren soll nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.
Berechnen der zustehenden Leistung | http://rechner.welt.de/Soziales/ALG2rechner.php?weltneu=1&gclid=CN_Ljq_a5JwCFYoVzAody2HmjQ



Hartz IV:

Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt.

Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.

Bedarfsgemeinschaft

Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).

Unter 25

Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.

Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.

Was ist eine Haushaltsgemeinschaft

Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose [Heinrich Franke] bis 1993 Präsident der Bundesanstalt für Arbeit

 

Kontakt

  |  

Impressum

  |  

AGB

  |  

Widerrufsrecht

  |  

Datenschutz

  |  

Hilfe

  |  

Versand

  |  

Kommentieren

  |  

© by Heidrun Wegfraß | geändert am: | HP online seit 2005